Befestigungsmittel
Die Befestigung der Schiefer erfolgt normalerweise mit Schiefernägeln oder Stiften. Rechteckdoppeldeckungen können auch mit Klammer- / Einschlaghaken befestigt werden, z. B. für Reparaturen sind aber auch andere Befestigungsmittel möglich.
Schiefernägel oder Stifte müssen mindestens feuerverzinkt sein. Dort wo das Befestigungsmittel frei bewittert ist, muss es nichtrostend (Edelstahl oder Kupfer) sein. Bei Deckungen auf Holzwerkstoffen müssen sie aus nichtrostendem Stahl sein. Bei nagelbaren Mauersteinen sind nur verzinkte Nägel erlaubt.
Kupfer-Schieferstifte oder Schieferstifte aus nichtrostendem Stahl müssen mindestens einen aufgerauten Schaft haben, Schraubstifte sind ebenfalls möglich.
Der Kopfdurchmesser der Schiefernägel/-stifte sollte mindestens 10 mm betragen, die Länge muss mindestens 32 mm sein.
Bei der Verwendung von Schiefernägeln ist der Schiefer von innen nach außen zu lochen.
Klammer- oder Einschlaghaken müssen aus Kupfer oder aus Edelstahl, Werkstoff-Nr. 1.4571 (V4A) nach DIN 17440 sein. Die Länge der Spitze der Einschlaghaken muss mindestens 32 mm sein, die Länge der Haken muss 10 mm länger als die Höhenüberdeckung sein. Die Hakenweiten sind in Abhängigkeit von der Lattenstärke und von der Dicke der Schiefer zu wählen.
| Größe | ca. Gewicht/kg | 2,5 kg-Paket |
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Schieferstifte, Form 20 | 32 mm | 1,7 | 1.470 |
(DIN 50967) | 35 mm | 2,0 | 1.200 |
vierkant, zylindrisch, | 45 mm | 2,5 | 1.000 |
Stahl, feuerverzinkt | 50 mm | 2,8 | 890 |
Haltefest (DIN 50976) | 32 mm | 2,2 | 1.140 |
feuerverzinkt | 50 mm | 3,1 | 800 |
Kupferstifte (DIN 1160A) | 32 mm | 1,7 | 1.470 |
gerauter Schaft | 35 mm | 2,0 | 1.200 |
| 45 mm | 2,8 | 890 |
| 50 mm | 3,0 | 830 |
Schiefernägel, Form 2 | 32 mm | 1,9 | 1.315 |
(DIN 50976) vierkant, | 35 mm | 2,2 | 1.140 |
konisch geschmiedet, | 50 mm | 3,4 | 735 |
Stahl, feuerverzinkt | 60 mm | 4,4 | 570 |
| 70 mm | 5,2 | 480 |
Edelstahl Schieferstifte | 35 mm | 1,9 | 1.315 |
(Werkstoff-Nr. 1.4301) | 50 mm | 2,7 | 925 |
Form 146 mit Ringschaft |
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